Unfallschutz im Home Office: Was ist abgedeckt?
Arbeiten im Home Office ist aktueller denn je. Doch was ist, wenn daheim ein Unfall passiert? Die gesetzliche Unfallversicherung deckt die Folgen nur in bestimmten Fällen ab. Umso wichtiger ist es, auch einen privaten Unfallschutz zu haben.
Wenn bei der Arbeit ein Unfall passiert, schützt Sie die gesetzliche Unfallversicherung vor den Folgen. Doch in Zeiten von Home Office und flexibler Zeiteinteilung ist die Abgrenzung von Arbeit und Freizeit nicht immer klar. Wer zahlt für Unfälle in der eigenen Wohnung? Was gilt als Arbeitsunfall, was als Freizeitunfall? Und wie können Sie sich absichern? Die Antworten lesen Sie hier.
Wie ist das Home Office rechtlich rechtlich geregelt?
Seit 1. April 2021 gibt es eine gesetzliche Regelung zum Home Office Sie stellt die Wohnung (das Home Office) in bestimmten Bereichen der Arbeitsstätte gleich. Nicht nur Ihre Wohnung oder Ihr Wohnhaus fällt darunter. Auch ein für die Arbeit genutzter Nebenwohnsitz, der Wohnsitz eines:einer nahen Angehörigen oder der Wohnsitz Ihrer Lebensgefährtin:Ihres Lebensgefährten ist als Home Office nutzbar. Das inkludiert auch die dazu gehörenden Balkone, Terrassen oder Gärten.
Was gilt als Arbeitsunfall, was als Freizeitunfall?
Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gilt ein Unfall dann als Arbeitsunfall, wenn er sich „im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung ereignet“. So wird ein Unfall an Ihrem Arbeitsplatz im Unternehmen eindeutig als Arbeitsunfall gewertet. Bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden hängt die gesetzliche Versicherung vor allem davon ab, ob der Unfall im Arbeitsbereich beziehungsweise während der beruflichen Tätigkeit oder im rein persönlichen Bereich oder außerhalb der Arbeitstätigkeit passiert.
Beispiel 1: Ein Ausrutscher beim Telefonieren im Fitnessraum
Sie gehen für einen beruflichen Call in den Fitnessraum, weil Sie dort den besten Mobilfunkempfang haben. Der Boden ist glatt, Sie rutschen aus und prellen ihre Hand. Trotzdem Glück gehabt: Dieser Unfall ist durch gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, denn er passierte bei der versicherten Tätigkeit. Hätten Sie jedoch eine Fitnesspause gemacht, wäre es ein (nicht versicherter) Freizeitunfall.
Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung im Home Office ab – und was nicht?
Als Arbeitnehmer:in sind Sie in Österreich automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Damit diese haftet, wird bei einem Unfall „überwiegend beruflicher Bezug“ vorausgesetzt. In folgenden Situationen sind Sie im Home Office geschützt:
- bei der versicherten Tätigkeit
- auf dem Weg in Bereiche der Wohnung, „die wesentlich betrieblichen Zwecken dienen“ (zum Beispiel Arbeitszimmer), wenn dieser Weg mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt
- bei der Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse (Essen, Trinken, WC-Besuch)
Was gilt für die Versicherung als Arbeitsraum?
Der Versicherungsschutz gilt für den Arbeitsraum, in dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausüben. Das ist zumeist der Raum, in dem Ihr PC oder Laptop steht. Der Arbeitsraum kann aber auch gewechselt werden. Wenn Sie vorübergehend auf der Terrasse arbeiten, wird sie in dieser Zeit zu Ihrem Arbeitsraum. Andere, nicht beruflich genutzte Orte in Ihrer Wohnung sind nicht durch die Unfallversicherung geschützt. Auch die Zeit des Unfalls kann relevant sein. Hier sind die mit dem:der Arbeitgeber:in vereinbarten Erreichbarkeits- oder Arbeitszeiten wesentlich. Allerdings kann in bestimmten Fällen auch außerhalb dieser bei einem Unfall ein Versicherungsschutz gegeben sein.
Beispiel 2: Ein Sturz am Weg zur Toilette
Sie müssen dringend aufs WC. Am Weg vom Arbeitszimmer zur Toilette stürzen Sie über die Treppe. und brechen sich ein Bein. Glück im Unglück: Da Sie während der Arbeit ein lebenswichtiges Bedürfnis befriedigen mussten, sind die Folgen dieses Unfalls am Gang zur Toilette durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Bin ich auch auf Wegen außerhalb des Home Office geschützt?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie bei bestimmten Wegen, wenn diese „in zeitlichem Zusammenhang mit der Home Office-Tätigkeit“ erfolgen. Drei Beispiele dafür sind:
- Arbeitsweg: Sie fahren von Ihrem ständigen Aufenthaltsort zum Nebenwohnsitz oder zur Wohnung Ihrer Eltern, um dort zu arbeiten.
- Arztbesuch: Sie besuchen während der Arbeitszeit eine Ordination. Achtung: Der Arztbesuch ist der:dem Arbeitgeber:in vorher zu melden.
- Essen: Sie gehen zur Pizzeria ums Eck, um ihren Hunger zu stillen. Die Befriedigung notwendiger Bedürfnisse ist auch „in der Nähe der Wohnung in der Arbeitszeit und in Arbeitspausen“ erlaubt
Beispiel 3: Ein Radunfall in der Arbeitspause
Sie radeln während der Arbeitszeit rasch ins Spielegeschäft, um ein Geburtstagsgeschenk für Ihre Nichte zu besorgen. Bei der Fahrt kreuzt ein Fußgänger Ihren Weg und Sie kommen zu Sturz. Doppeltes Pech: Dieser Unfall ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Er erfolgte nicht bei der Arbeit, auch wurde kein notwendiges Bedürfnis (wie Essen oder Trinken) gestillt.
Wie und an wen müssen Unfälle gemeldet werden?
Jeden Arbeitsunfall müssen Sie umgehend Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in bekanntgeben. Sind Sie durch den Unfall drei oder mehr Tage teilweise oder ganz arbeitsunfähig, ist dieser auch dem für Sie zuständen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Dafür haben Sie maximal fünf Tage Zeit. Je nach Tätigkeit wenden Sie (oder ein Angehöriger:eine Anehörige) sich dazu entweder an die AUVA (Arbeiter:innen und Angestellte), die BVAEB (Beamt:innen, Vertragsbedienstete) oder die SVS (Selbständige, Landwirt:innen, Forstwirt:innen). Auf den Websiten dieser Unternehmen finden sie Formulare für die Unfallmeldung. Wenn Sie eine private Unfallversicherung haben, ist diese Versicherung ebenfalls zu verständigen. Halten Sie dafür Ihre Polizzennummer bereit.
Wann macht eine private Unfallversicherung Sinn?
Kurz gesagt: Immer. Gerade im Home Office ist die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit fließend. Passiert ein Unfall in der Freizeit, übernimmt die die gesetzliche Krankenversicherung nur die unmittelbare Heilbehandlung. Für Langzeitfolgen müssen Sie selbst aufkommen, da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen leistet. Mit einer privaten Unfallversicherung sorgen Sie für alle Fälle vor – unabhängig davon, wann und wo der Unfall passiert.
Quellen und weitere Informationen
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz. Auf: ris.bka.gv.at (abgerufen am 4. Juli 2022)
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Auf: ris.bka.gv.at (abgerufen am 4. Juli 2022)
- Unfallversicherung. Information des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Auf: sozialministerium.at (abgerufen am 4. Juli 2022)
- Versicherungsschutz bei Homeoffice ab 01.04.2021. Information der AUVA. Auf: auva.at (abgerufen am 4. Juli 2022)