Todesfall. Wir sind für Sie da.
Ein Todesfall ist traurig und bedeutet, sich von einem Menschen zu verabschieden.
Für diese Zeit wünschen wir Ihnen besonders viel Kraft.
Ein Todesfall bedeutet auch, dass man sich als Hinterbliebene:r mit bestehenden Versicherungen auseinandersetzen muss. Diese Seite soll Ihnen einen Überblick verschaffen. Natürlich kann es sein, dass Ihre individuelle Situation anders behandelt werden muss. Die genaue Vorgehensweise hängt vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag und dem jeweiligen Tarif ab.
Deshalb sprechen Sie bitte mit unserem Kundenservice oder mit Ihrer:Ihrem Kundenberater:in in Ihrer Raiffeisenbank. Sie begleiten Sie in dieser schwierigen Zeit.
Für Informationen über nicht auf dieser Seite angeführte Versicherungen, wie z.B. Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherung etc. kontaktieren Sie bitte ebenfalls unser Kundenservice.
Nicht alle Versicherungen enden mit dem Ableben des:der Versicherungsnehmer:in, daher nehmen Sie bitte so bald wie möglich mit unserem Kundenservice Kontakt auf. Für die Erstmeldung brauchen Sie:
- Sterbeurkunde
- Kontakt des Notariats, das die Verlassenschaft abwickelt (wenn möglich)
Welche Dokumente Sie noch brauchen, wird bei den einzelnen Versicherungen erklärt.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Personenbezogene Versicherungen
Diese Versicherungen sind an eine oder mehrere Personen gebunden. Hier unterscheiden wir zwischen Versicherungsnehmer:in, versicherter Person und bezugsberechtigen Personen. Je nachdem in welche Kategorie die verstorbene Person fällt, gibt es verschiedene Abläufe.
Vorsorgeversicherungen wie Ablebens-, Pensions-, Begräbniskostenvorsorge
Diese Versicherungen wurden zu Lebzeiten dazu abgeschlossen, um für die Bezugsberechtigten vorzusorgen.
Die Summe hat der:die Versicherungsnehmer:in selbst gewählt. Die Bezugsberechtigten erhalten die Versicherungssumme direkt auf ihr Bankkonto, damit z.B. Notariats- und Begräbniskosten beglichen werden können. Die konkrete Verwendung des Kapitals muss nicht nachgewiesen werden.
Verstirbt die versicherte Person, wird die Versicherungssumme an den:die Bezugsberechtigte:n ausbezahlt. Hier gibt es mehrere Szenarien:
1. Bezugsberechtigte sind in Polizze namentlich genannt
Sind die Bezugsberechtigten in der Polizze namentlich genannt, muss keine Verlassenschaftsverhandlung abgewartet werden. Für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme benötigen wir einen Identitätsnachweis (Ausweis), Sterbeurkunde, Auszahlungsantrag und Bankverbindung.
Gut zu wissen: Für die Auszahlung werden auch gesetzlich relevante Informationen abgefragt, die zwingend vollständig von Ihnen ausgefüllt werden müssen. Wenn Sie Hilfe benötigen, unterstützt Sie unser Kundenservice gerne.
Auszahlungsantrag Ableben – natürliche Person
2. Bezugsberechtigte sind in Polizze nicht namentlich genannt
Falls im Vertrag keine Personen namentlich genannt sind, kommt es im Normalfall erst zur Auszahlung an bezugsberechtigte Personen nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens. Dazu wird zusätzlich zur Sterbeurkunde auch der Einantwortungsbeschluss benötigt. Detaillierte Informationen über das weitere Vorgehen kann Ihnen unser Kundenservice geben.
3. Mit Versicherungsvertrag wurde ein Kredit besichert
Falls mit dem Versicherungsvertrag ein Kredit besichert wurde, besteht ein Drittrecht der Bank. In diesem Fall wird der Auszahlungsbetrag nur mit Zustimmung der Bank überwiesen.
4. Versicherungsnehmer:in verstirbt (nicht die versicherte Person)
Wenn der:die Versicherungsnehmer:in verstirbt (und nicht die versicherte Person), geht der Vertrag in die Verlassenschaft über. Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens entscheiden die Erb:innen, wie weiter mit dem Vertrag verfahren wird. Der Vertrag geht somit nicht automatisch auf die versicherte Person über.
Unfall- oder Krankenversicherung
Was mit Unfall- und Krankenversicherungen im Todesfall passiert – das erfahren Sie hier.
Unfallversicherung im Todesfall
In der Unfallversicherung muss nach dem Tod des:der Versicherungsnehmer:in unterschieden werden, ob diese:r die einzige versicherte Person war oder ob es noch andere versicherte Personen (Familienmitglieder) gibt.
- War der:die Versicherungsnehmer:in die einzige versicherte Person, endet sie mit dessen:deren Ableben. Für die Stornierung benötigen wir die Sterbeurkunde.
- Sind zusätzlich noch weitere Personen mitversichert, kann der Versicherungsschutz für diese natürlich weiter sichergestellt werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit dem:der Berater:in auf, er:sie kann Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen und Empfehlungen zu Ihren aktuellen Bedürfnissen abgeben. Je nach individueller Ausgangslage wird dann entweder der bestehende Vertrag umgeschrieben oder es kommt zum Neuabschluss mit aktuellem Tarif.
Krankenversicherung im Todesfall
In der privaten Krankenversicherung muss nach dem Tod des:der Versicherungsnehmer:in unterschieden werden, ob diese:r die einzige versicherte Person war oder es auch noch andere versicherte Personen (Familienmitglieder) gibt.
- War der Versicherungsnehmer, die Versicherungsnehmerin die einzige versicherte Person, endet sie mit dessen:deren Ableben. Für die Stornierung benötigen wir die Sterbeurkunde.
- Sind zusätzlich noch weitere Personen mitversichert, so haben diese das Recht den Versicherungsvertrag nahtlos mit einem:einer neuen Versicherungsnehmer:in weiterzuführen. Das ist in den meisten Fällen empfehlenswert, um die derzeit bestehenden Tarife und Leistungen beizubehalten. Ein Neuvertrag ist, je nach Alter und Risiko, wenn überhaupt, fast immer nur mit höheren Kosten möglich. Für die Weiterversicherung benötigen wir eine Änderungsanzeige mit Unterschrift des:der neuen
Versicherungsnehmers:in. Bitte schicken Sie uns auch die neuen Kontodaten, falls die Prämienzahlung mit Bankeinzug erfolgen soll.
Sachbezogene Versicherungen
Diese Versicherungen sind an eine Sache gebunden. Generell gilt, dass die Erben mit der Einantwortung (der Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens), in alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person eintreten. Es ist wichtig, die Prämien weiterzuzahlen bis der Vertrag storniert oder umgeschrieben ist, da sonst keine Deckung besteht.
Kfz-Versicherung
Was mit einer KFZ-Versicherung im Todesfall passiert – das erfahren Sie hier.
Die Prämie für die Versicherung muss weiterhin eingezahlt werden. Bitte kontaktieren Sie unbedingt Ihre:n Berater:in, um Details zu diesem Ablauf zu erhalten. Der Vertrag kann erst nach Klärung des Nachlasses storniert werden.
1. Darf das Fahrzeug weiterhin gefahren werden?
Die Antwort auf diese Frage hängt von einigen individuellen Faktoren ab und kann daher nicht generell mit Ja beantwortet werden. Ihr:e Notar:in kann Ihnen darüber Auskunft geben und eine diesbezügliche Bestätigung ausstellen.
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, stellen wir Ihnen gerne eine vorübergehende Bestätigung aus, dass das Kfz weiter mit bestehendem Versicherungsschutz gefahren werden darf. Sie gilt bis zum Zeitpunkt der Einantwortung und nur so lange alle Voraussetzungen nach wie vor erfüllt werden. Zur Bearbeitung dieses Anliegens wird in den meisten Fällen nur die Sterbeurkunde benötigt.
2. Abmeldung
Soll das Fahrzeug abgemeldet werden, obwohl es noch zu keiner Einantwortung gekommen ist, so kann die zur Vertretung des Nachlasses berufene Person (z.B. potentielle:r Erbin, Erbe) selbst abmelden. Dazu braucht man die Sterbeurkunde und Vertretungsbefugnis des:der potentiellen Erben:Erbin – das Notariat stellt das aus.
3. Fahrzeug behalten
Wollen Sie als Erbe nach Einantwortung das Fahrzeug behalten, wird der Versicherungsvertrag für Sie neu angelegt. Bei Abmeldung und Verkauf kann der Vertrag storniert werden.
4. Zulassungsgemeinschaft
Die Zulassungsstelle kann die verstorbene Person durch Vertreter:innen des Nachlasses und des:der weiteren Zulassungsbesitzers:in streichen. Sie brauchen eine amtliche Bestätigung über die Vertretung des Nachlasses.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit Ihrem:Ihrer Berater:in auf, der:die Ihnen die individuelle Sachlage gerne erklären wird.
Eigenheim - oder Haushaltsversicherung
Was mit einer Eigenheim- oder einer Haushaltsversicherung im Todesfall passiert – das erfahren Sie hier.
Eigenheimversicherung im Todesfall
Bei einer Eigenheimversicherung ist das versicherte Risiko das jeweilige Objekt. Der Vertrag bleibt weiterhin aufrecht, damit ist eine Deckung gegeben, die Prämie muss dafür nach wie vor bezahlt werden.
- Nach Einantwortung wird der Vertrag auf die Erb:innen umgeschrieben, die somit in die Rechte und Pflichten des Vertrags eintreten. Wir brauchen dazu die Sterbeurkunde und den Einantwortungsbeschluss. Der Grundbuchauszug reicht nicht aus.
- Wird die Immobilie per Vermächtnis vererbt (z.B.: Im Testament steht „Mein Haus vermache ich meiner Tochter.“) gibt es gesonderte Regelungen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu unserem Kundenservice auf.
- Bei Verkauf der geerbten Immobilie gelten die jeweiligen Kündigungsbestimmungen aus dem individuellen Versicherungsvertrag – bitte sprechen Sie auch hier mit Ihrem:Ihrer Berater:in.
Haushaltsversicherung im Todesfall
Der Haushaltsversicherungsvertrag für eine Mietwohnung bleibt bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter aufrecht. Sie können nach Haushaltsauflösung stornieren.
Wenn die Wohnung von den Erb:innen übernommen ist, wird der Vertrag auf diese umgeschrieben oder neu angelegt. In den meisten Fällen finden beide Änderungen erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens statt.
Weitere Fragen
Welche Dokumente brauche ich?
Für die erste Meldung brauchen Sie nur die Sterbeurkunde. Ihr:e Berater:in wird sie danach je nach Vertrag darüber informieren, was gebraucht wird. Die häufigsten Dokumente sind der Einantwortungsbeschluss, Auszahlungsantrag und Änderungsanzeigen.
Was passiert mit einem Guthaben auf dem Versicherungskonto?
Bei manchen Versicherungen kann es zu einem Guthaben kommen, wenn die Prämie bereits bezahlt wurde, der Vertrag aber aufgrund des Todesfalls storniert wird. Bitte beachten Sie, dass Auszahlungen von eventuellen Guthaben nur nach Einantwortung an die Erb:innen ausbezahlt werden können.
Dazu brauchen Sie zusätzlich zur Sterbeurkunde:
- Einantwortungsbeschluss – diesen erhalten Sie nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens von Ihrem Notariat.
- Formloses Schreiben mit Unterschrift – falls es mehrere Erb:innen gibt, wird die Unterschrift von allen Erb:innen benötigt.
- Bankverbindung
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Für Informationen über nicht auf dieser Seite angeführte Versicherungen, wie z.B. Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherung etc. kontaktieren Sie bitte ebenfalls unser Kundenservice.